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BVerwG, 19.02.1982 - 6 B 67.81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VG Köln, 22.06.1981 - 13 K 3113/80
- BVerwG, 19.02.1982 - 6 B 67.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 01.02.1982 - 6 C 126.80
"Das Gewissen entscheidet nur über meine eigenen Taten..." - "... Zur Beurteilung …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1982 - 6 B 67.81
In seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 - heißt es dazu, die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe müsse von der sittlichen Forderung des Wehrpflichtigen nach der vorbehaltlosen Achtung menschlichen Lebens bestimmt sein. - BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 29.81
Folgen eines Verstoßes gegen die formellen Anforderungen einer …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1982 - 6 B 67.81
Die weiter mit der Beschwerde erhobene Rüge, das angefochtene Urteil beruhe auf einem Verfahrensmangel, weil die Weigerung des Verwaltungsgerichts, den vom Kläger zur Verhandlung mitgebrachten Zeugen Schölzel zu vernehmen, als eine verfahrensrechtlich unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung anzusehen sei, kann nicht zur Zulassung der Revision führen, weil, nach § 34 Abs. 2 Satz 1 VPflG in Wehrpflichtsachen Mängel des Verfahrens des Verwaltungsgerichts nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - nicht mit der Beschwerde gerügt werden können (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschluß vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 29.81 - m.w.Nachw.). - BVerwG, 02.07.1975 - VI C 202.73
Revision in Sachen Parteinahme ohne Bereitschaft selbst Waffen anzuwenden und …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1982 - 6 B 67.81
Insbesondere findet die Abweichungsrüge in dem von der Beschwerde bezeichneten Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 202.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 87) keine Grundlage.